Stimmt die angegebene Wohnfläche?
Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob eine Wohnflächenangabe plausibel ist und wo typische Abweichungen entstehen können.
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Der Check arbeitet nach WoFlV-Grundsätzen: lichte Höhe, anteilige Außenflächen und nicht anrechenbare Nebenflächen werden plausibilisiert. Der Kurzbericht ist keine amtliche Wohnflächenberechnung, gibt aber eine klare erste Einordnung.
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Das Ergebnis bleibt sofort sichtbar. Für den Kurzbericht senden Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir die Eingaben zuordnen und bei Auffälligkeiten sinnvoll einordnen können.
Was zählt zur Wohnfläche?
Die wichtigsten Regeln der Wohnflächenverordnung einfach zusammengefasst. Der FlächenCheck nutzt diese Grundsätze für eine erste Plausibilitätsprüfung.
Raumhöhe
- Mindestens 2,00 m Raumhöhe: zählt voll.
- 1,00 m bis unter 2,00 m: zählt zu 50 %.
- Unter 1,00 m: zählt nicht.
Außenflächen und Wintergarten
- Balkon, Terrasse, Loggia und Dachgarten zählen meistens zu 25 %, maximal zu 50 %.
- Beheizter Wintergarten zählt zu 100 %.
- Unbeheizter Wintergarten zählt zu 50 %.
Nebenräume
- Keller, Heizungsraum, Waschküche, Trockenraum und Garage zählen nicht.
- Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen zur Wohnfläche.
- Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht.
Details beim Messen
- Treppen mit mehr als 3 Steigungen zählen nicht.
- Treppen mit bis zu 3 Steigungen zählen mit.
- Türnischen zählen grundsätzlich nicht.
- Fensternischen zählen nur, wenn sie bis zum Boden gehen und mehr als 13 cm tief sind.
- Schornsteine, Pfeiler und Säulen zählen nicht, wenn sie höher als 1,50 m sind und mehr als 0,1 m² Fläche haben.
- Gemessen wird nach lichten Maßen, also fertigen Innenmaßen zwischen den Oberflächen.
Quelle: Wohnflächenverordnung auf gesetze-im-internet.de, bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz.